EURO 6

EU legt Grenzwerte für Euro 6 fest



Im Dezember 2008 hat das Europäischen Parlament die Grenzwerte für die Lkw-Abgasnorm Euro 6 festgelegt. Im Vergleich zu Euro 5 sollen die Stickoxid-Emissionen um 80 Prozent sinken, die Partikelmasse um 66 Prozent ( für die Praxis massgebend sind die ETC-Werte ). Die EU-Kommission geht nach heutigem Stand davon aus, dass die Grenzwerte die Kombination verschiedener Verfahren wie Abgasrückführung. SCR-Abgasnachbehandlung und Partikelfilter erfordern. Vergünstigungen Euro-6-Fahrzeuge früher als vorgeschrieben auf den Markt zu bringen. Geplant ist eine stufenweise Einführung in den Jahren 2013/2014. Sobald entsprechend Umrechnungsfaktoren feststehen ( spätestens bis zum 1. April 2010 ) werden die ESC/ETC-Werte ( European stationary Cycle/European transient Cycle ) an die weltweite harmonisierten Testzyklen WHSC/WHTC ( World Harmonized Stationary Cycle/World Harmonized Transient Cycle ) angeglichen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen ausserdem noch spezielle Grenzwerte für Stickstoffdioxid ( NO2 ) und die Partikelzahl ( #/kWh ) folgen. Ersmals ist auch ein Grenzwert für Ammoniak festgelegt. Ammoniak, ein Zerfallsprodukt von AdBlue, reagiert im SCR-Verfahren mit giftigen Stickoxide z harmolosen Stickstoff und Wasser.

 
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